Die Werderaner Stadtbibliothek soll ihren zentralen Standort in der Brandenburger Straße 1a behalten. Die Stadtverordneten haben einstimmig einen entsprechenden Nachtrag zum Mietvertrag beschlossen. Der Mietvertrag vom April 2000 ist bis zum Jahr 2021 befristet. Durch den Nachtrag soll eine neue Festlaufzeit von weiteren 20 Jahren festgeschrieben werden. Die Miete wird von 3454 auf 4140 Euro monatlich steigen. Im Gegenzug wird es u.a. technische Verbesserung im Netzwerk geben und eine Klimaanlage installiert werden. Eine Suche nach geeigneten Alternativstandorten für die Bibliothek war zuvor erfolglos verlaufen. Der jetzige Standort sei durch seine zentrale Lage konkurrenzlos und verbinde viele Vorteile miteinander, wie es hieß.
Vor dem Hintergrund des „Ersten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg“ zum Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten vom Juli 2018 werden die Einwohnerbefragung als Möglichkeit der Einwohnerbeteiligung sowie Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in die Hauptsatzung der Stadt Werder aufgenommen. Die Stadtverordneten haben die entsprechenden Änderungen einstimmig beschlossen. Zur praktischen Umsetzung der Änderungen wird in der Stadtverwaltung demnächst eine neue Stelle "Einwohnerbeteiligung" besetzt.
Mehrheitlich haben die Stadtverordneten den Nachtragshaushalt für den Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen. Die Haushaltszahlen mussten neuen Anforderungen und Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung angepasst werden. So ist nach den Waldbränden im vergangenen Jahr der Etat zur Herstellung von Löschwasserbrunnen auf 70.000 Euro verdreifacht worden. Außerdem sind Planungsgelder für die Erweiterung der Grundschulkapazitäten eingestellt worden. Trotz steigender Baupreise können mit den Nachträgen auch wichtige Bauprojekte der Stadt weitergeführt und abgeschlossen werden. So entstehen für das Besucherzentrum im Lindowschen Haus mit Tourist Information und Bürgerservice Mehrkosten von knapp 500.000 Euro. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt steigen von 52 auf 55 Millionen Euro. Der Haushalt bleibt wegen steigender Steuereinnahmen dennoch ausgeglichen.
Die Stadtverordneten haben mehrheitlich eine ordnungsbehördliche Verordnung für drei verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr beschlossen. Demnach dürfen Geschäfte im Stadtgebiet von Werder (Havel) (ohne Ortsteile) am 2. Juni aus Anlass des German Masters Championats, am 25. August aus Anlass der Kunstinsel und am 1. Dezember aus Anlass des Weihnachtsmarktes von 13 bis 20 Uhr öffnen. Die Termine wurden unter Berücksichtigung der regelmäßig wiederkehrenden, besonderen Anlässe in der Stadt sowie der zu erwartenden Besucherzahlen abgestimmt.
Auf dem Alten Weinberg in Töplitz sollen Erholungseinrichtungen und Ferienwohnungen geschaffen werden. Ergänzend sollen ein Seminarbetrieb sowie gastronomische Nutzungen möglich werden. Die Stadtverordneten haben mehrheitlich die Satzung des entsprechenden Bebauungsplans beschlossen. Der Grundeigentümer beabsichtigt, die Nutzungsmöglichkeiten des 1,15 Hektar großen Plangebiets für Erholungssuchende zu verbessern. Das Gelände befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Potsdamer Wald- und Havelseen. Die ursprünglich geplanten Bauflächen sind im Bebauungsplanverfahren in Abstimmung mit dem Umweltministerium reduziert worden. Pflanzungen sollen ergänzt und Freiflächen freigehalten werden. Aktuell sind die Gebäude auf dem früheren LPG-Gelände in einem schlechten Bauzustand und werden zum Teil nicht genutzt.
Die Stadtverordneten haben den Entwurf des Bebauungsplans „Bildungscampus Glindow“ mehrheitlich gebilligt. Ziel des Bebauungsplanes ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung eines Bildungscampus‘ im Ortsteil Glindow zu schaffen. Auf einer 5,3 Hektar großen Intensiv-Grünlandfläche an der Klaistower Straße sollen eine Kita mit 120 Plätzen, eine Grundschule für 300 Schüler und eine Gesamtschule für 450 Schüler entstehen. Zusätzlich sind Betriebsunterkünfte für Pädagogen und weiteres Personal vorgesehen. Aktuell beabsichtigt die Hoffbauer-Stiftung, die Bildungseinrichtungen zu realisieren. In den Entwurf des Bebauungsplans sind bereits die Hinweise aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingearbeitet worden. Jetzt wird das Planverfahren mit der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fortgesetzt.
Die Stadtverordneten haben einer Änderung des Bebauungsplanes „05/1993 Dr.-Külz-Straße“ in Glindow mehrheitlich zugestimmt. Damit wird dem Inhaber eines Autohauses die dringend erforderliche Erweiterung seines Betriebsgeländes ermöglicht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde dazu im Westen und Norden erweitert. Zur besseren landschaftlichen Einbindung der geplanten Bebauung wird ein fünf Meter breiter Pflanzstreifen mit heimischen Gehölzen angelegt.
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2019
Henry Klix auf Anordnung Stadt Werder (Havel)