Die Stadtverordneten haben am Donnerstagabend (15.12.2022) eine sogenannte Folgekostenrichtlinie zur Baulandentwicklung verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist eine angemessene Beteiligung von Vorhabenträgern an den Folgekosten aus dem Planungsgewinn heraus. Darunter fallen Kosten für soziale Infrastruktur, Schulen, für Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für Grünflächen und Spielplätze.
Gleichzeitig sollen Vorhabenträger angehalten werden, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Verpflichtet sich ein Planungsbegünstigter, mindestens 25 Prozent der Wohnungen günstig zu vermieten, wird ihm ein Abschlag von der Kostenbeteiligung gewährt. Die Richtlinie ist mit dem heutigen Beschluss wirksam geworden. Sie ist Vorgabe für städtebauliche Verträge.