Foto: Stefanie Haufe
Foto: Stefanie Haufe

Aufgehoben: CORONA-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg

Die CORONA SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wurde zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit sind die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Auch der Bund hat fast alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten ausgesetzt. Allein für Besucherinnen und Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Ab dem 1. März müssen Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeinrichtungen keinen Corona-Test mehr machen. Einzig die Maskenpflicht bleibt für sie noch bis zum 7. April 2023 bestehen. Wer Patientinnen und Patienten oder Heimbewohner:innen besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Dies ist die einzige noch verbliebene Corona-Regel, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz (§ 28b) zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit weiterhin gilt.

Alltag in Zeiten von Corona

In der kalten Jahreszeit steigt das Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken. Auch geimpfte und genesene Personen können sich (erneut) infizieren. Damit Sie möglichst gesund bleiben und im Falle einer Erkrankung andere nicht anstecken:

- Achten Sie auf einen umfassenden Impfschutz: Die Corona-Schutzimpfung kann vor schweren Krankheitsverläufen von COVID-19 schützen und möglicherweise auch das Risiko für Long COVID senken. Denken Sie auch an die empfohlenen Auffrischimpfungen. Die Impfung ist kostenlos und an vielen Orten möglich. Ob für Sie, Ihr Kind oder andere Angehörige aktuell eine Impfung ansteht, können Sie mit wenigen Klicks im Corona-Impfcheck überprüfen: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/der-corona-impfcheck/

- Halten Sie weiterhin die AHA+L-Formel ein: Abstand halten, Hygiene beachten, in bestimmten Situationen im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften.

- Bleiben Sie bei Krankheitszeichen zu Hause, meiden Sie Kontakte und holen Sie bei Bedarf frühzeitig ärztlichen Rat ein.

- Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.

Machen Sie mit – schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen!

 

Quelle: https://corona.brandenburg.de/corona/de

Webseite des Landes Brandenburg: www.brandenburg.de