Berechnungsgrundlagen sind das Nettogehalt der Eltern, die Kinderzahl und die Betreuungszeit. Die Beiträge liegen zwischen 14 und maximal 315 Euro. Mit der neuen Beitragsstaffelung werden besonders Geringverdienende und Eltern mit mehreren Kindern entlastet. Eltern mit gutem, mittlerem und hohem Einkommen, die nur ein Kind haben zahlen dafür etwas höhere Beiträge. Bis Ende 2019 gilt eine Übergangsregelung, die die monatliche Mehrbelastung auf maximal 40 Euro begrenzt.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Elternschaft, der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverwaltung und des Landratsamtes hat die neue Beitragssatzung erarbeitet. Auch die freien Träger wurden beteiligt. Die Elternschaft hatte eine alternative Beitragsstaffelung vorgeschlagen, die allerdings im Hauptausschuss keine Mehrheit fand. Abschließend entscheiden die Stadtverordneten am 13. Dezember 2018 über die neue Satzung.
Neue KITA-Beitragssatzung
Fred Witschel
Artikel 2018