Die Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstagabend (15.12.2022) den Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Frühere Planungen des Doppelhaushaltes 2022/2023 mussten vor dem Hintergrund rasant steigender Baukosten und ausbleibender Fördermittel korrigiert werden. Besonders betroffen sind der geplante Bau der Aula für das Ernst-Haeckel-Gymnasium und der geplante Erweiterungsbau für die Grundschule Karl-Hagemeister. Um diese Projekte zu sichern, war ein Nachtragshauhalt erforderlich.
Er weist nunmehr eine alleinige Finanzierung der beiden Schulbauprojekte durch die Stadt mit einem geringen Fördermittelanteil aus KfW-Zuwendungen für energetische Maßnahmen aus. Die darüberhinaus erhofften Zuwendungen und die Preissteigerungen müssen durch Kredite gedeckt werden.
Insgesamt sieht der Nachtrag eine Kreditfinanzierung in Höhe von 14 Millionen Euro verteilt auf 2023 und 2024 vor. Damit können die beiden Schulbauprojekte im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 erteilte Kreditermächtigungen von 20 Millionen Euro wurden hingegen nicht genutzt.
Weitere wichtige Änderungen: Die Planungskosten für eine Erweiterung der Grundschule Glindow werden von 2024 auf 2023 vorgezogen. Zusätzliche Mittel werden für eine neue Wettkampfarena in Glindow benötigt: Die Hoffbauer-Stiftung beabsichtigt auf dem Campus-Gelände Glindow, statt der bisher geplanten 2-Felder-Sporthalle eine 3-Felder-Sporthalle zu errichten. Dafür wird ein Zuschuss von bis zu 2,8 Millionen Euro gewährt.
Der Bau neuer Umkleidekabinen für die Dümichen-Turnhalle wird verschoben, ebenso die Sanierung der Plötziner Straße. Die mit dem Haushalt 2020/21 veranschlagte Errichtung eines Parkhauses in Bahnhofsnähe hat sich nach einer Variantenuntersuchung als nicht umsetzbar erwiesen. Geprüft werden soll im nächsten Jahr der Bau einer zweigeschossigen Abstellanlage für Fahrräder.
Mit dem Nachtragshaushalt wird die Grundsteuer angepasst. Werder (Havel) liegt als attraktive Stadt im Speckgürtel aktuell unter den durchschnittlichen Hebesetzen der Kommunen im Land Brandenburg. Die Grundsteuer A steigt von bisher 280 auf 300 Prozent, die Grundsteuer B von bisher 385 auf 420 Prozent. Die Erträge aus Grundsteuern steigen dadurch um 258.000 Euro. Der Landesschnitt liegt bei 325 (A) und 410 (B).