Einwohner-Beteiligung an Lärmaktionsplan: Online am 27. Juni

Einwohner-Beteiligung an Lärmaktionsplan: Online am 27. Juni

Werderaner können sich in den nächsten Wochen an der Erstellung des Lärmaktionsplans - Stufe 4 - für Werder (Havel) beteiligen. Für interessierte Einwohner führt die Stadt in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro zunächst eine Informationsveranstaltung durch.

Die Informationsveranstaltung erfolgt online und findet am 27. Juni von 17 Uhr bis ca. 18.30 Uhr statt. Hierbei wird ein Einblick in die Entwurfsunterlagen sowie in das Verfahren der Lärmaktionsplanung gegeben. Zugangslink:

An Unterhaltung teilnehmen (microsoft.com) -> <https://teams.microsoft.com/dl/launcher/launcher.html?url=%2F_%23%2Fl%2Fmeetup-join%2F19%3Ameeting_MjQxYTNhNjgtZTExMy00Nzg0LTk0NTYtZTRiNDUyNDQxYjU4%40thread.v2%2F0%3Fcontext%3D%257b%2522Tid%2522%253a%252294e697cd-741a-48b3-b2ca-7be1ee9aa479%2522%252c%2522Oid%2522%253a%252279e0963e-ce6e-4a0a-8e5c-dccfc1bdb23c%2522%257d%26anon%3Dtrue&type=meetup-join&deeplinkId=480e4641-c931-4d31-a41c-0f449ce60991&directDl=true&msLaunch=true&enableMobilePage=true&suppressPrompt=true>

(Besprechungs-ID: 328 481 051 953 | Kennung: xCFFVa)

Im Anschluss, ab dem 1. Juli, liegt der Planentwurf Lärmaktionsplans - Stufe 4 - bis einschließlich 31. Juli 2024 auf der Homepage der Stadt Werder (Havel) aus. Zusätzlich können während der Öffnungszeiten die Entwurfsunterlagen im Rathaus in der Eisenbahnstraße eingesehen werden. Weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren können der Bekanntmachung im Amtsblatt entnommen werden.

Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2002 zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (2002/49/ EG) erlassen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten zu veröffentlichen.

Darauf aufbauend ist die Stadt Werder (Havel) verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht unter anderem für Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg in der Nähe von Hauptstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Autobahnen.

 

Näheres unter -> www.werder-havel.de/lap

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Stadt Werder (Havel)

Bereich der Bürgermeisterin

Eisenbahnstraße 13/14

14542 Werder (Havel)

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