„In der Verfügung des Landkreises wird zwar die wirtschaftliche Betroffenheit von Anliegern betrachtet, die per Gesetz das Recht auf Wasserentnahme haben. Der Landkreis hat es aber bislang versäumt, die Betroffenheit der Werderaner Obst- und Gartenbauern abzuwägen“, so Werders 1. Beigeordneter Christian Große. Er geht deshalb davon aus, dass der Landrat die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Brauchwasserversorgung in Werder aufrecht erhält und die Stadt hier von dem Verbot befreit. Dazu laufen aktuell Abstimmungen. „Zumindest eine Grundversorgung der Obst- und Gartenbaubetriebe muss weiter möglich bleiben“, so der 1. Beigeordnete.
Obstbau von Verbot der Wasserentnahme betroffen
Henry Klix auf Anordnung Stadt Werder (Havel)